1. Wie sind die Zugangsvoraussetzungen zur Teilnahme am Spezialkurs „Akademische Heilberufe“?
Teilnahmevoraussetzungen im Überblick:
- Teilnahmeberechtigung
Alle Teilnehmer*innen benötigen eine Teilnahmeberechtigung für den DeuFöV-Spezialkurs „Akademische Heilberufe“. Sie erhalten diese vom Jobcenter oder der Agentur für Arbeit. Auch eine Antragstellung beim Bundesamt ist möglich, hierbei unterstützen wir Sie gerne.
- B2-Zertifikat
Da es sich beim den Spezialkursen „Akademische Heilberufe“ um C1-Kurse handelt, ist der Nachweis eines in allen Teilkompetenzen bestandenen B2-Zertifikats nach dem GER Voraussetzung für die Teilnahme. Eine Teilnahmebescheinigung genügt nicht.
Vor der Teilnahme ist zudem das Ablegen eines Einstufungstests, in dem die Kompetenzen Sprechen und Aussprache, Schreiben, Verstehen, Textverständnis und Wortschatz geprüft werden, Voraussetzung, auch wenn Sie bereits über ein B2-Zertifikat verfügen.
- Nachweis über den gestellten Antrag auf Approbationserteilung
Der Antrag wird beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung in Koblenz gestellt. Ohne einen Nachweis ist eine Anmeldung zur Fachsprachprüfung nicht möglich.
- Nachweis über ein abgeschlossenes Studium der Humanmedizin /Zahnmedizin /Pharmazie
2. Welche Prüfung wird in den Spezialkursen abgelegt?
Die Spezialkurse „Akademische Heilberufe“ bereiten auf die Fachsprachprüfung vor der Ärztekammer /Zahnärztekammer /Apothekerkammer in Mainz vor. Die Kosten der jeweiligen Prüfung trägt das Bundesamt. Diese werden über den Kurträger nach Ablegen der Prüfung erstattet.
3. Wie lange dauern die Spezialkurse?
Die Kurse werden in Teilzeit durchgeführt, in der Regel 3 Tage in der Woche. Die Kurse umfassen 400-600 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten und dauern circa 7 Monate.
4. Ist ein kürzerer Kursbesuch möglich?
Nein, reine Prüfungsvorbereitungskurse mit kürzerer Laufzeit werden vom Bundesamt nicht gefördert.
5. Ist eine Antragstellung zum Erhalt der Teilnahmeberechtigung aus dem Ausland möglich?
Nein, eine Antragstellung ist nur mit gültigem Visum und dauerhaftem Wohnsitz in Deutschland möglich.
6. Wie viel kosten die Kurse?
Die Teilnahme an einem Berufssprachkurs ist grundsätzlich kostenlos.
Unter bestimmten Umständen ist ein Kostenbeitrag zu leisten:
Wenn Sie beschäftigt sind und Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen bei Einzelveranlagung mehr als 20.000€ oder bei gemeinsamer Veranlagung mit Ihrem Ehegatten oder Ehegattin mehr als 40.000€ beträgt, müssen Sie einen Kostenbeitrag in Höhe von 2,32Euro pro Unterrichtsstunde an den Kursträger bezahlen. Dieser Kostenbeitrag ist vor Beginn eines Berufssprachkurses zu bezahlen. Wenn Sie im Unterricht fehlen, kann Ihnen der Kostenbeitrag für die versäumten Stunden nicht zurückgezahlt werden.
Wenn Sie beschäftigt sind, aber keinen Kostenbeitrag zu Kursbeginn zahlen mussten und den Kurs abbrechen, sind Sie verpflichtet, den Kostenbeitrag für alle Unterrichtsstunden zu entrichten. Nur wenn der Abbruch nicht von Ihnen zu vertreten ist, bleibt der Kurs kostenfrei.
Eine Teilnahme als Selbstzahler*in ohne Teilnahmeberechtigung ist grundsätzlich nicht gestattet.
7. Kann man den Kurs wiederholen?
Bei Nichtbestehen einer jeweils gültigen Sprachprüfung und ordnungsgemäßer Unterrichtsteilnahme kann die oder der Teilnehmende den Sprachkurs als Ganzes wiederholen.
8. Können Fahrtkosten erstattet werden?
Ein Antrag auf Fahrtkostenzuschuss kann über den Kursträger gestellt werden, wenn Sie folgende Leistungen beziehen:
- Arbeitslosengeld I (SGB III)
- Arbeitslosengeld II (SGB II)
- Sozialhilfe (SGB XII)
- Jugendhilfe (SGB VIII, anstelle der Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz)
- Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) oder
- Berufsausbildungsbeihilfe nach § 56 SGB III
Voraussetzung ist jedoch immer, dass der Unterrichtsort mindestens 3 km von Ihrer Wohnung (kürzeste Fußstrecke) entfernt ist. Sobald Sie wissen, wann Sie mit dem Berufssprachkurs beginnen, können Sie einen Antrag auf Fahrtkostenzuschuss über den Kursträger beim Bundesamt stellen.